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   LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4675/09 ER-B   

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https://dejure.org/2009,116540
LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4675/09 ER-B (https://dejure.org/2009,116540)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2009 - L 4 KR 4675/09 ER-B (https://dejure.org/2009,116540)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2009 - L 4 KR 4675/09 ER-B (https://dejure.org/2009,116540)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4811/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4675/09
    Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf den Beschluss vom heutigen Tag des weiteren Beschwerdeverfahrens L 4 KR 4811/09 ER-B verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Beschwerdeverfahren L 4 KR 4811/09 ER-B verwiesen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4675/09
    Auch verweist er auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 1 BvR 138/87 -.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 3165/10

    Kranken- und Pflegeversicherung - § 240 Abs 4 S 2 SGB 5 gilt nicht für

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden hat der 4. Senat des LSG mit Beschlüssen vom 13. November 2009 (Az L 4 KR 4675/09 ER-B und L 4 KR 4811/09 ER-B) zurückgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4811/09
    Hiergegen erhob der Antragsteller Beschwerde (L 4 KR 4675/09 ER-B), die der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen hat.

    Hinsichtlich des Bescheids vom 18. Januar 2008, soweit die Antragsgegnerinnen dem Antragsteller mitteilten, er sei ab 1. April 2007 bei ihnen versichert, lässt der Senat zum einen offen, ob insoweit nicht allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines Rechtsverhältnisses, wie dies der Antragsteller auch mit dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung vom 27. August 2009 verfolgt hat und der Gegenstand des weiteren anhängigen Beschwerdeverfahrens L 4 KR 4675/09 ER-B ist, der zulässige Rechtsbehelf ist und zum anderen auch, ob eine anderweitige Rechtshängigkeit besteht.

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